Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Eurodirect Handelskontor GmbH

Stand: 01.11.2020

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: «AGB») regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Käufer und der Eurodirect Handelskontor GmbH (im Weiteren: «Eurodirect»). Die AGB gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen von Eurodirect. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn Eurodirect ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2. Angebot und Vertragsschluss

Sämtliche Angebote von Eurodirect sind insbesondere bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend und somit unverbindlich. Mündliche Erklärungen von Eurodirect vor Abschluss des Vertrags sind rechtlich unverbindlich, solange sie nicht innerhalb von 2 Wochen ausdrücklich und in Schriftform bestätigt wurden. Ergänzungen und Abänderungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Angaben zu Gewichten, Maßen, Belastbarkeit, Toleranzen sind nur annährend maßgeblich. Sie stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar. Eine Bezugnahme auf DINNormen beinhaltet grundsätzlich nur die Normkonformität der Ware und begründet bei verarbeiteten Naturprodukten keine weitere Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine solche Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung dokumentierten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden separat berechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Warenerhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

4. Lieferung

Von Eurodirect in Aussicht gestellte Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin in Schriftform bestätigt wurde. Bei sämtlichen Lieferungen ist der Käufer für die Organisation der Entladung verantwortlich und hat geeignetes Equipment und Personal zu stellen. Eurodirect haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse oder Betriebsstörungen aller Art verursacht worden sind, soweit Eurodirect dies nicht zu vertreten hat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn im Handlungsbereich von Herstellern und Vorlieferanten der Eurodirect entsprechende Ereignisse eintreten oder Verkehrswege gestört sind. Eurodirect ist in diesem Falle in der Pflicht, den Käufer zeitnah über die Art und das Zeitfenster der Lieferstörung zu informieren und ein entsprechend modifiziertes Angebot zur weiteren Vertragsabwicklung zu unterbreiten. Der Käufer wird sich daraufhin erklären, ob er weiterhin auf die Lieferung in einem neuen Zeitfenster besteht oder vom Vertrag zurücktritt. Eurodirect ist stets zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang und entsprechenden Abrechnungen berechtigt.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht, mit deren Bereitstellung durch den Spediteur oder Frachtführer, am vereinbarten Lieferort auf den Käufer über.

6. Gewährleistung

Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Bereitstellung am Lieferort unverzüglich und sorgfältig auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel, die bereits vor dem Entladevorgang äußerlich erkennbar sind, müssen vor dem Abladen der Ware bei Eurodirect gerügt werden. Werden Mängel erst nach dem Entladevorgang offensichtlich, sind diese, innerhalb von 3 Werktagen, in geeigneter Weise fotografisch zu dokumentieren und mit einer Mängelrüge an Eurodirect zu senden. Ansprüche aus nicht fristgerecht gerügten, offensichtlichen Mängeln gelten als verwirkt. Stellt der Käufer an einem Warenposten Mängel fest, darf er, bis zu einer Einigung zur Reklamationsabwicklung, nicht über den Warenposten verfügen, ihn nicht teilen, weiterverarbeiten oder weiterverkaufen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Eingangstag der Lieferung beim Käufer, sofern nicht andere gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Sollte der Käufer im Einzelfall keine Neuware, sondern vereinbarungsgemäß eine Gebrauchtware erworben haben, erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. Soweit berechtigte Beanstandungen zu einer mangelhaften Lieferung oder Leistung von Eurodirect bestehen und diese rechtzeitig gerügt wurden, ist Eurodirect, je nach Art des Mangels, zu einer Nachbesserung oder Nachlieferung verpflichtet. Zu dem vertraglich geschuldeten Erfolg, hat Eurodirect Anspruch auf eine zweite Nacherfüllung. Sofern es sich bei gelieferten Warenposten um verarbeitete Naturprodukte handelt, sind auftretende Abweichungen in den natürlichen Eigenschaften kein Reklamationsgrund, sofern diese Eigenschaften nicht schriftlich bei der Auftragserteilung oder Bestellung vereinbart und durch Eurodirect nicht in Schriftform zugesichert wurden.

7. Haftung

Eurodirect schließt Schadenersatzansprüche gegen sich, als auch gegen deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für explizite Garantieübernahmen oder Risikovereinbarungen, sofern diese in Schriftform dokumentiert und zugesichert sind. Der Haftungsausschluss gilt nicht, sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Soweit Eurodirect hiernach haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren. Schäden und Folgeschäden, die Folge eines Mangels sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gekauften Ware typischerweise zu erwarten sind. Falls der Käufer von uns gelieferte Waren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weiterverkauft, erlischt für Eurodirect jegliche Produkthaftung.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher derzeitiger und künftiger Forderungen, Eigentum von Eurodirect. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen und der Käufer ist zu dessen Herausgabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt Eigentumsvorbehaltsware unentgeltlich für Eurodirect. Er ist berechtigt, die Ware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu nutzen, zu verarbeiten oder zu verkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Käufer sind unzulässig. Sollte der Käufer die Ware weiterverkaufen, tritt er bereits jetzt die hieraus entstehende Forderung gegen seinen Erwerber an Eurodirect ab. Gleiches gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung. Eurodirect nimmt die Abtretung sicherungshalber an. Eurodirect ermächtigt den Käufer hiermit widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Greifen Dritte, beispielsweise durch Pfändung, auf Vorbehaltsware zu, wird der Käufer Eurodirect unverzüglich auf das Eigentum von Eurodirect an dieser Ware hinweisen und Eurodirect unverzüglich über den Zugriff informieren. Tritt Eurodirect bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück, ist Eurodirect berechtigt, die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen.

9. Sicherheiten

Das Recht, innerhalb der Geschäftsbeziehung die Beibringung einer Sicherheit zu verlangen und bis zur Stellung einer solchen die Lieferung abzulehnen, bleibt Eurodirect ausdrücklich vorbehalten. Dieses Verlangen bringt Eurodirect nicht in Verzug. Eurodirect ist berechtigt, falls der Käufer die Abnahme der Ware, die Zahlung oder die Beibringung der Sicherheit verzögert, diesen in Verzug zu setzen.

10. Schlussbestimmungen

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für sonstige Leistungen, die vom Käufer zu erbringen sind, der Geschäftssitz der Eurodirect Handelskontor GmbH in Berlin. Eurodirect ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz in Regress zu nehmen. Die vertragliche Beziehung zwischen dem Käufer und Eurodirect unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des CISG. Soweit unser Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen weiterer vertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder schriftlichen Vereinbarungen nicht berührt.

Eurodirect Handelskontor GmbH

Köpenicker Straße 25

D- 12683 Berlin

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